Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Grenzüberschreitende Steuerfragen: Besteuerung des Kurzarbeitergeldes für die französischen Grenzgänger

19.07.2021 - Artikel

Grenzüberschreitende Steuerfragen: Besteuerung des Kurzarbeitergeldes für die französischen Grenzgänger

Anlässlich seiner Tagung am 31. Mai 2021 hat der deutsch-französische Ausschuss für grenzüberschreitende Zusammenarbeit (AGZ) sich auf der Grundlage des Berichtentwurfs des Abgeordneten Christophe Arend und des Saarlandes mit der Besteuerung des deutschen Kurzarbeitergeldes bei den in Frankreich ansässigen Grenzgängern (besonders im Laufe der COVID-19 Pandemie) befasst. Dabei haben die Mitglieder des AGZ die andauernde Uneinigkeit zwischen Frankreich und Deutschland bedauert. Sie haben den Wunsch geäußert, dass sich die zwei Regierungen verpflichten, so bald wie möglich diese strittige Frage zu lösen. Der Deutsch-Französische Ministerrat hat diesem Wunsch Rechnung getragen. In der Erklärung über die Umsetzung des Aachener Vertrags, die am selben Tag angenommen wurde, sagten die beiden Staaten zu, dass sie „Den bilateralen Dialog weiter stärken, um die Frage des Kurzarbeitergelds von Grenzgängern im Hinblick auf die Erhaltung der Ansprüche dieser Arbeitskräfte zu lösen." Der AGZ wird sich weiterhin aktiv mit dieser Frage beschäftigen.

nach oben